Die Feststellungsprüfung gibt vielen Schüler*innen, die über sehr gute Kenntnisse einer weiteren Fremdsprache bzw. Muttersprache verfügen, die Möglichkeit, diese Sprache als 2. Fremdsprache für die gymnasiale Oberstufe anzurechnen. Die Feststellungsprüfung findet am ersten Dienstag im Februar einmal im Jahr zwischen 19 und 22 Uhr bundeslandweit statt. In folgenden Sprachen wird man in der Feststellungsprüfung schriftlich geprüft:
Weitere Sprachen nach Anfrage.