Anmeldung
Die Anmeldung zur Abendrealschule erfolgt durch Abgabe des unterschriebenen
Formblattes „Anmeldung“ im Sekretariat. Eine telefonische Anmeldung
ist nicht möglich. Der Schulvertrag wird für die Dauer eines Schuljahres
abgeschlossen. Er verlängert sich um jeweils ein weiteres Schuljahr, sofern
er nicht zum Ende des laufenden Schuljahres schriftlich gekündigt wird.
Mit der bestandenen Realschulabschlussprüfung endet der Vertrag.
Gebühren
Folgende Gebühren sind zu entrichten:
Anmeldegebühr (einmalig) 225 Euro
Verwaltungsgebühr pro Schuljahr 310 Euro
Kaution für Bücher (einmalig) 100 Euro
Bei der Anmeldung zur Abendrealschule ist die Anmeldegebühr sofort zu entrichten.
Die Verwaltungsgebühr kann in einem Betrag (310,00 Euro) zum 01. Oktober oder in vier gleichen Raten (à 82,50 Euro, inklusive Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00 Euro) auf das Konto der Abendschulen Mannheim GmbH (Kontonummer: 385 276 73, BLZ 670 505 05, Sparkasse Rhein Neckar Nord) überwiesen werden. Die Anmeldegebühr muss erneut entrichtet werden, wenn die Ausbildung
länger als zwei Jahre unterbrochen wurde.
Die Höhe der vorgenannten Gebühren berücksichtigt die gegenwärtige
staatliche Förderung der Abendrealschule durch das Land Baden-Württemberg.
Sollte das Land diese staatliche Förderung reduzieren, so ist die Abendschulen
Mannheim GmbH - frühestens vier Monate nach Vertragsabschluss - berechtigt,
die vorgenannten Gebühren anzupassen. Eine Erhöhung der Gebühren
um mehr als 10 % berechtigt den Schüler / die Schülerin zur Kündigung des Vertrags.
Die Kaution wird zurückgezahlt, wenn sämtliche erhaltenen Bücher
innerhalb 4 Wochen nach Abschluss bzw. Austritt aus der Schule in pfleglichem
Zustand zurückgegeben werden. Danach verfällt die Kaution.
Rücktritt - Kündigung
Die Abendschulen Mannheim GmbH kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die
Mindestschülerzahl von 20 pro Klassenstufe nicht erreicht wird. In diesem
Fall werden bereits geleistete Zahlungen zurück erstattet. Weitergreifende
Ansprüche gegen die Abendschulen Mannheim GmbH sind ausgeschlossen.
Eine vorzeitige Kündigung durch die Abendschulen Mannheim GmbH ist möglich bei schweren Verstößen gegen die Vertragsbedingungen. Eine solche schwere Vertragsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn der Schüler/die Schülerin den Unterricht oder die Klassengemeinschaft trotz schriftlicher Abmahnung nachhaltig stört, gegen die Anwesenheitspflicht und die Verpflichtung zur Teilnahme an Leistungsüberprüfungen nach Ziffer 5 der Schulordnung verstößt oder ein Zahlungsrückstand von mehr als zwei Teilraten entstanden ist.
Der Schüler kann diesen Vertrag schriftlich ohne Einhaltung einer Frist zum jeweiligen Schuljahresende kündigen. Die Verpflichtung zur Zahlung der Schulgebühr bleibt von einer Kündigung unberührt.
Schülerausweis
Bei Beendigung des Schulvertrages verliert der Schülerausweis seine Gültigkeit
und ist im Schulsekretariat abzugeben. Änderungen der persönlichen
Daten sind dem Schulsekretariat unverzüglich mitzuteilen.
Hausordnung
Der Schüler / die Schülerin verpflichtet sich, die Hausordnungen der jeweiligen Unterrichtsgebäude
zu beachten. Fotografieren und Bandmitschnitte sind ohne Genehmigung der Geschäftsführung
nicht gestattet.
Haftung
Die Haftung der Abendschulen Mannheim GmbH für Schäden jedweder Art,
soweit es sich nicht um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit handelt, gleich aus welchem Rechtsgrund sie entstehen mögen,
ist auf die Fälle beschränkt, in denen ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
zur Last fällt. Jeder Unfall, der ärztliche Behandlung erfordert,
ist sofort dem Schulsekretariat zu melden, damit die gesetzliche Unfallversicherung
benachrichtigt werden kann.
Schlussbestimmungen
Ist der/die Schüler/in mit der Zahlung von Gebühren in Verzug, so ist die Abendschulen Mannheim GmbH berechtigt, die Ausstellung von Bescheinigungen zu verweigern. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen
Bestätigung der Abendrealschule.
Anmeldung
Die Anmeldung zum Abendgymnasium erfolgt durch Abgabe des unterschriebenen Formblattes
„Anmeldung“ im Sekretariat. Eine telefonische Anmeldung ist nicht
möglich. Der Schulvertrag wird für die Dauer eines Schuljahres abgeschlossen.
Er verlängert sich um jeweils ein weiteres Schuljahr, sofern er nicht zum
Ende des laufenden Schuljahres schriftlich gekündigt wird. Mit der bestandenen
Reifeprüfung endet der Vertrag.
Gebühren
Folgende Gebühren sind zu entrichten:
Anmeldegebühr (einmalig) 225,00 EUR
Verwaltungsgebühr (pro Schuljahr) 470,00 EUR
Bei der Anmeldung zum Abendgymnasium ist die Anmeldegebühr sofort zu entrichten.
Die Verwaltungsgebühr kann in einem Betrag (470,00 Euro) zum 01. Oktober oder in vier gleichen Raten (à 122,50 Euro, inklusive Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00 Euro) zum 01.Oktober, 01. November, 01. Dezember und 01. Januar des jeweiligen Schuljahres auf das Konto der Abendschulen Mannheim GmbH (Kontonummer 385 276 73, BLZ 670 505 05, Sparkasse Rhein Neckar Nord) überwiesen werden. Die Anmeldegebühr muss erneut entrichtet werden, wenn die Ausbildung
länger als zwei Jahre unterbrochen wurde.
Die Höhe der vorgenannten Gebühren berücksichtigt die gegenwärtige
staatliche Förderung des Abendgymnasiums durch das Land Baden-Württemberg.
Sollte das Land diese staatliche Förderung reduzieren, so ist die Abendschulen
Mannheim GmbH - frühestens vier Monate nach Vertragsabschluss - berechtigt,
die vorgenannten Gebühren anzupassen. Eine Erhöhung der Gebühren
um mehr als 10 % berechtigt den Schüler / die Schülerin zur Kündigung
des Vertrags.
Rücktritt - Kündigung
Die Abendschulen Mannheim GmbH kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die
Mindestschülerzahl von 20 pro Klassenstufe nicht erreicht wird. In diesem
Fall werden
bereits geleistete Zahlungen zurück erstattet. Weitergreifende Ansprüche
gegen die Abendschulen Mannheim GmbH sind ausgeschlossen.
Eine vorzeitige Kündigung durch die Abendschulen Mannheim GmbH ist möglich bei schweren Verstößen gegen die Vertragsbedingungen. Eine solche schwere Vertragsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn der Schüler den Unterricht oder die Klassengemeinschaft trotz schriftlicher Abmahnung nachhaltig stört, gegen die Anwesenheitspflicht und die Verpflichtung zur Teilnahme an Leistungsüberprüfungen nach Ziffer 10 der Schulordnung verstößt oder ein Zahlungsrückstand von mehr als zwei Teilraten entstanden ist.
Der Schüler kann diesen Vertrag schriftlich ohne Einhaltung einer Frist zum jeweiligen Schuljahresende kündigen. Die Verpflichtung zur Zahlung der Schulgebühr bleibt von einer Kündigung unberührt.
Schulbücher
In den Klassen II, III und IV erhält der Schüler einen Zuschuss zu
den Lernmitteln in Form eines Büchergutscheins. Dieser Zuschuss wird nur
für den erstmaligen Besuch der jeweiligen Klassenstufe gewährt; für
Wiederholer/innen entfällt er. Die für den Besuch der Klasse I notwendigen
Lernmittel sind vom Schüler / von der Schülerin in voller Höhe
selbst zu tragen.
Schülerausweis
Bei Beendigung des Schulvertrages verliert der Schülerausweis seine Gültigkeit
und ist im Schulsekretariat abzugeben. Änderungen der persönlichen
Daten sind dem Schulsekretariat unverzüglich mitzuteilen.
Hausordnung
Der Schüler / die Schülerin verpflichtet sich, die Hausordnungen der
jeweiligen Unterrichtsgebäude zu beachten. Fotografieren und Bandmitschnitte
sind ohne Genehmigung der Geschäftsführung nicht gestattet.
Haftung
Die Haftung der Abendschulen Mannheim GmbH für Schäden jedweder Art,
soweit es sich nicht um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit handelt, gleich aus welchem Rechtsgrund sie entstehen mögen,
ist auf die Fälle beschränkt, in denen ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
zur Last fällt. Jeder Unfall, der ärztliche Behandlung erfordert,
ist sofort dem Schulsekretariat zu melden, damit die gesetzliche Unfallversicherung
benachrichtigt werden kann.
Schlussbestimmungen
Ist der/die Schüler/in mit der Zahlung von Gebühren in Verzug, so ist die Abendschulen Mannheim GmbH berechtigt, die Ausstellung von Bescheinigungen zu verweigern. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen
Bestätigung des Abendgymnasiums.